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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Firma goOST
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druckbare
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1.1
Für den Umfang der Leistungen gelten, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart ist, die folgenden Bedingungen.
1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mitzuteilen, wofür
er die Übersetzung verwenden will, zB ob sie
1.2.1
nur der Information,
1.2.2 der Veröffentlichung und Werbung,
1.2.3 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,1.2.4
oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung
der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.
1.3 Für alle Lieferungen und Übermittlungen gilt Punkt
3.4.
1.4 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen
Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung
für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag
gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche
auf Schadenersatz gegen das Übersetzungsbüro, in der Folge auch
Auftragnehmer genannt.
1.5 Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht
bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem
besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen.
1.6 Übersetzungen sind vom Auftragnehmer, so nicht anders
vereinbart ist,
in einfacher Ausfertigung per "e-mail" als Textdatei (MS-Word
6.0/7.0/2000®, abcdefg.doc oder abcdefg.txt) zu
senden.
1.7 Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale
Gestaltung die
Regelungen des Punktes 6.3 der DIN 2345 ("Übersetzungsaufträge").
1.8 Sofern
der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht,
muss dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen
Unterlagen dafür bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.
1.9 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes
fällt
ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers.
1.10
Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte
Dritte weiter zu geben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher
Auftragnehmer.

2. Honorare
2.1 Die Honorare
(Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den
Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers, die für die jeweilige
besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind.
Übersetzungen werden nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet,
ausgenommen Dokumente. Letztere werden nach Seiten berechnet.
1 Zeile = 50 bis 55 Anschläge, 1 Seite = ca. 25 Schreibmaschinzeilen
(DIN A4). Als Mindestgebühr wird eine Seite in Rechnung gestellt.
2.2 Leistungen,
die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung
überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (zB Vorlagen werden
in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form,
die
eigene Software erfordert, wird vom Auftraggeber verlangt).
2.3 Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis
des
Übersetzens) die Berechnungsbasis.
2.4 Wurde ein verbindlicher Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt
dieser nur
dann, wenn er schriftlich erfolgte.
2.4.1 Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche
Richtlinie.
2.4.2 Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung
eines ohne Gewährleistung
abgegebenen Kostenvoranschlags als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber,
unter angemessener Vergütung der vom Auftragnehmer
geleisteten Arbeit, vom Vertrag zurücktreten.
2.4.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sobald sich eine Überschreitung
als
unvermeidlich herausstellt, dem Auftraggeber dies unverzüglich anzuzeigen.
2.5 Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen
abgegeben werden, gelten ohne Gewährleistung. Bei solchen
Kostenvoranschlägen gelten die Punkte 2.4.2 und 2.4.3 nicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofern vom Auftragnehmer kein neuer
Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten der
Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen.
2.6 Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen berechtigen
den Auftragnehmer zur nachträglichen Preiskorrektur.
2.7 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen
kann das volle Honorar
einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.
2.8 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene
Zuschläge
verrechnet werden.
3.
Lieferung
3.1 Hinsichtlich
der Frist für die Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen
schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein
wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages,
so hat der Auftraggeber dies im vorhinein ausdrücklich bekannt zu
geben.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige
Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen
Umfang (zB. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen)
sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger
Verpflichtungen.
Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert
sich die Lieferfrist angemessen.
3.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber
nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe
ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und
der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt
hat. Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem
Auftragnehmer die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu
ersetzen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon
ausgenommen sind vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete
Schäden.
3.3 Wenn ein Ausdruck, in einfacher Form (DIN A4; siehe 1.7) vereinbart
wurde, erfolgt die Lieferung im Postwege.
3.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren
trägt der Auftraggeber.
3.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber
dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss
des Übersetzungsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung
zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit.

4.
Höhere Gewalt
4.1 Für
den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber
unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl
den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits
getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
4.2 Als Höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen:
Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des
Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen,
entscheidend beeinträchtigen.

5.
Haftung für Mängel (Gewährleistung)
5.1 Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität
der Übersetzung sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung/Übermittlung
der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber
in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer
eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren.
Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung
befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer
behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.3 Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen
lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag
zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts-
noch ein Minderungsrecht.
5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber
nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet
werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber
in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er
beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragnehmer
Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autokorrektur) bis einschließlich
jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen
werden. In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz
für die Korrektur bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes
angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.
5.6 Für
die Übersetzung von schwer lesbaren (zB. mittels Fax übermittelten
Texten), unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei
Mängelhaftung. Diese gilt auch für Überprüfungen von
Übersetzungen nach Punkt 2.7 und 5.5.
5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen
Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini)
etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
5.8 Für Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragerteilung
nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften
bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt
der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber
empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem
besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch
für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen
Dokumenten.
5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für
die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen
wird keine Haftung übernommen.
5.11 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale
und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung
dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier
Wochen nach Fertigstellung des Auftrages.
Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung
gilt Punkt 3.3 sinngemäß.
5.12 Für die Bereitstellung von Übersetzern und Dolmetschern
wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
5.13 Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.7 wird keine Haftung
übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt
wird.
5.14 Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer
(wie e-mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für
dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragung,
Verletzung der Geheimhaltungspflicht).

6.
Schadenersatz
6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind,
sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe
des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung
des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen
Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
6.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für
Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadensersatzansprüche
mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten
Falle ersetzt.
6.3 Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm Beschäftigten zu Geheimhaltung
des Inhaltes der Übersetzungen zu verpflichten. Für die Nichteinhaltung
dieser Verpflichtung durch die Beschäftigten haftet der Auftragnehmer
nicht.
6.4 Der Name des Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten
Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem
übersetzt bzw. wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden,
zu denen der Auftragnehmer nicht seine Zustimmung gegeben hat.

7.
Zahlung
7.1 Die Zahlung
hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Übersetzung
in bar zu erfolgen bzw. unmittelbar nach Zugehen der Lieferung oder Eingang
als e-mail.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung
der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber
nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der
Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
7.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt,
beigestellte Auftragsunterlagen (zB. zu übersetzende Manuskripte)
zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der
Höhe von 2% über dem jeweiligen Zinsfuß der Nationalbank
in Abrechnung gebracht.
7.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer
vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die
Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen,
bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt
auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart
wurde (siehe Punkt 3.1).
Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber
keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in
seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

8.
Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür
Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten.

9.
Gerichtsstand
Erfüllungsort
für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen
unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Rechtsstreitigkeitem
über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechtsverhältnisses
und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen
ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der
Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der allgemeine Gerichtsstand des
Auftraggebers, für Klagen gegen den Auftragnehmer der allgemeine
Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschließlich zuständig.
Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

10.
Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Vertrag bleibt
auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen
Teilen verbindlich.
(MS-Word 6.0/7.0/2000®-Die
verwendete Bezeichnung ist ein eingetragenes Markenzeichen der Fa. Microsoft!)

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